Im Projekt nutzen wir den Begriff des „amtlich oder schulintern festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs“. Das bedeutet, dass ein formales Gutachten über den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstellt wurde. In einigen Bundesländern erfolgt dazu ein amtliches Feststellungsverfahren, in anderen Bundesländern wird schulintern eine Diagnose erstellt. Hochbegabung oder eine Teilleistungsstörung oder -schwäche (z. B. Lese-Rechtschreibschwäche) zählt im Rahmen dieses Projekts nicht als sonderpädagogischer Förderbedarf.
Von „sonderpädagogischer Förderung“ sprechen wir im Rahmen des INSIDE-Projektes, wenn eine Schülerin oder ein Schüler tatsächlich sonderpädagogisch gefördert wird, unabhängig davon, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf formal festgestellt wurde oder nicht. Das bedeutet in der Regel, dass ein Förderplan oder eine Förderdiagnose berücksichtigt wird. Die Förderung kann, muss aber nicht durch eine sonderpädagogische Lehr- oder Fachkraft erfolgen.