Im Projekt nutzten wir den Begriff des „amtlich oder schulintern festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs“. Das bedeutet, dass ein formales Gutachten über den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstellt wurde. In einigen Bundesländern erfolgt dazu ein amtliches Feststellungsverfahren, in anderen Bundesländern wird schulintern eine Diagnose erstellt. Hochbegabung oder eine Teilleistungsstörung oder -schwäche (z. B. Lese-Rechtschreibschwäche) zählte im Rahmen dieses Projekts nicht als sonderpädagogischer Förderbedarf.
Von „sonderpädagogischer Förderung“ sprachen wir im Rahmen des INSIDE-Projektes, wenn eine Schülerin oder ein Schüler tatsächlich sonderpädagogisch gefördert wurde, unabhängig davon, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf formal festgestellt wurde oder nicht. Das bedeutet in der Regel, dass ein Förderplan oder eine Förderdiagnose berücksichtigt wurde. Die Förderung kann, muss aber nicht durch eine sonderpädagogische Lehr- oder Fachkraft erfolgen.