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Veröffentlichung aus dem INSIDE-Projekt zu Barrierefreiheit, Schulbegleitungen und Nachteilsausgleich

02.05.2024

In den vergangenen Monaten haben Lena Külker und Cornelia Gresch aus dem INSIDE-Team an der Humboldt-Universität zu Berlin an einer wissenschaftlichen Veröffentlichung gearbeitet. Ihr Beitrag wurde jetzt in der Zeitschrift für Inklusion veröffentlicht. Darin beschäftigen sie sich mit der Frage, welche Vorkehrungen in der Schule dabei helfen können, dass Schülerinnen und Schülern in Deutschland ohne Hindernisse oder Diskriminierung Zugang zu Bildung haben können.

Seit 2009 erkennt Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention an. Darin ist festgelegt, dass Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen ein Recht auf inklusive Bildung haben. Zudem steht in der Konvention, dass an den Schulen Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit das gemeinsame Lernen funktioniert. Lena Külker und Cornelia Gresch haben für ihren wissenschaftlichen Artikel drei verschiedene Maßnahmen betrachtet:

  • Bereitstellung von Schulbegleitungen: Schulbegleitungen können Schülerinnen und Schülern bei verschiedensten Aufgaben rund um den Unterricht helfen, zum Beispiel beim Lernen oder auch bei organisatorischen Dingen.
  • Barrierefreie Gestaltung von Schule und Unterricht: Es soll für alle Schülerinnen und Schüler möglich sein, das Schulgebäude und auch die Unterrichtsinhalte bzw. Unterrichtsmaterialien ohne Hindernisse zu nutzen.
  • Ausgleich von Nachteilen: Wenn Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen passende Hilfsmittel (zum Beispiel Anpassungen in der Darstellung oder Vermittlung von Aufgaben) bekommen, können ihre Leistungen genauso bewertet werden wie die ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. So können sie auch allgemeine Abschlüsse erreichen.

Diese drei Vorkehrungen wurden auch vor dem Hintergrund betrachtet, wie hoch der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen in den Klassen ist und wie viel Erfahrung die Schulen bereits mit dem inklusiven Lernen haben. Die Wissenschaftlerinnen haben sich dazu Daten aus einer INSIDE-Erhebung angesehen, an der Schülerinnen und Schüler der sechsten Jahrgangsstufe sowie ihre Lehrkräfte und Schulleitungen teilgenommen haben.

Die Ergebnisse zeigen viele Unterschiede zwischen den betrachteten Schulen – ganz allgemein, aber auch was den Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen und die Erfahrung der Schule mit Inklusion betrifft.

So übernehmen Schulbegleitungen an Schulen, die erst seit wenigen Jahren inklusiv unterrichten, eher auch übergreifende Aufgaben als an Schulen, in denen das gemeinsame Lernen bereits länger zum Schulalltag gehört. Hier unterstützen sie beispielsweise die Lehrkräfte oder sie betreuen gleich mehrere Schülerinnen und Schüler, nicht einzelne.

Es zeigt sich auch, dass die Situation in den Schulen hinsichtlich der Barrierefreiheit unterschiedlich ist. Insgesamt schätzen die meisten Schulleitungen ihre Schule und auch die Unterrichtsgestaltung aber als eher barrierefrei oder barrierearm ein. Dabei ist es ganz egal, wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen in die Klassen gehen oder wie lange an der Schule bereits inklusiv unterrichtet wird.

Schließlich haben Lena Külker und Cornelia Gresch herausgefunden, dass es an den teilnehmenden Schulen ganz verschiedene Formen von Nachteilsausgleich für einzelne Schülerinnen und Schüler gibt – vor allem für Kinder mit Förderbedarfen.

Mit der vorliegenden Studie möchten die Autorinnen die aktuelle Situation an inklusiv arbeitenden Schulen beschreiben und somit dazu beitragen, dass mehr Wissen über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention besteht. 

Zum Weiterlesen: Den wissenschaftlichen Fachbeitrag „Barrierefreiheit, Schulbegleitungen und Nachteilsausgleich an inklusiven Schulen der Sekundarstufe I“ in der Zeitschrift für Inklusion  finden Sie hier.