Bevor wir weitere Befragungen an Schulen durchführen können, prüfen die Kultusministerien der Bundesländer auch dieses Mal alle Unterlagen rund um die Erhebung. Diese achten zum einen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zum Beispiel zur Speicherung und Verarbeitung der erhobenen Daten. So können sich die Studienteilnehmerinnen und
-teilnehmer sicher sein, dass ihre Angaben ausschließlich zu den vereinbarten wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden. Zum anderen kontrollieren die Kultusministerien alle Inhalte der Befragung u. a. daraufhin, ob die relevanten Merkmale des jeweiligen Schulsystems richtig erfragt werden, und schätzen ein, ob der Aufwand der Befragungen für die Schulen angemessen ist.
Mit der Zustimmung der Kultusministerien können wir im kommenden Schuljahr mit einer neuen Erhebung in den Schulen starten und weitere Schülerinnen und Schüler in den 7. Klassen sowie Lehr- und Fachkräfte und Schulleitungen befragen.