Bevor Befragungen an deutschen Schulen durchgeführt werden können, prüfen die Kultusministerien der Bundesländer alle Erhebungsmaterialien. Deshalb reichen wir Unterlagen wie Anschreiben an Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer oder Fragebögen einige Zeit vor der geplanten Erhebung bei den Kultusministerien ein. Diese achten bei ihrer Prüfung zum einen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zum Beispiel zur Speicherung und Verarbeitung der erhobenen Daten. Zum anderen kontrollieren die Kultusministerien auch alle Inhalte der Befragung u. a. daraufhin, ob die relevanten Merkmale des jeweiligen Schulsystems richtig erfragt werden.
Mit der Zustimmung der Kultusministerien können wir im kommenden Schuljahr mit einer neuen Erhebung in den Schulen starten und weitere Schülerinnen und Schüler, Lehr- und Fachkräfte sowie Schulleitungen befragen.