Lange kannte das deutsche Personenstandsrecht nur Mann und Frau, seit Ende 2018 kann statt „weiblich“ oder „männlich“ eine dritte Kategorie gewählt werden: „divers“. Diese Kategorie können Personen wählen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen. Die Gesetzesänderung ist auch für Forschungsprojekte wie INSIDE von Bedeutung.